Wir suchen Hausverwalter/innen für WEG Verwaltung, technische Objektspezialisten, Hausmeister etc.
aktuelle Stellenangebote finden Sie auf unserer Job-Seite
Hier finden Sie einen Informationsüberblick zu unserem Portal für Mieter und Eigentümer.
Hier finden Sie Ihre Vorteile aus unserem Portal.
Die Verwaltung von Wohnungseigentum ist nach § 27 WEG unabdingbar und zudem in der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt.
Die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften ist für uns eine Arbeit, die wir explizit den Bedürfnissen einer Gemeinschaft anpassen. Unser Ziel ist stets eine langfristige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns, da eine gute WEG-Verwaltung nur über einen längeren Zeitraum effektiv zu erreichen ist. Durch immer wieder neue Gerichtsurteile, wie die WEG-Novelle, ist die rechtlich einwandfreie Betreuung von Eigentümergemeinschaften sehr komplex geworden.
Die Vermietung und der Verkauf zählen nicht zu unseren zentralen Tätigkeiten. Gerne sind wir jedoch bereit, Sie auch in diesen Angelegenheiten zu unterstützen. Wir empfehlen Ihnen engagierte und kompetente Makler. Diese werden auch für Ihre Immobilie den richtigen Mieter – respektive Käufer finden.
Ob Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mit 20 Wohnungen: Wir arbeiten mit Ihnen einen individuellen und leistungsbezogenen Verwaltervertrag aus, der exakt auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick über unsere allgemeinen Arbeiten für die Verwaltung von Mietobjekten:
Für Kapitalanleger die nicht in Objektnähe wohnen oder sich nicht selbst um ihre Wohnung kümmern können, besteht die Möglichkeit, die komplette Abwicklung des Mietvertrages an uns zu übertragen:
Die Vermietung und der Verkauf zählen nicht zu unseren zentralen Tätigkeiten. Gerne sind wir jedoch bereit, Sie auch in diesen Angelegenheiten zu entlasten. Wir empfehlen Ihnen engagierte und kompetente Makler. Diese werden auch für Ihre Immobilie den richten Mieter respektive Käufer finden.
Erstellung von Betriebskostenabrechnungen gemäß der aktuellen Rechtsprechung
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch kostenpflichtige Zusatzleistungen an:
Mit der Einführung unseres Portals zum 30.06.2022 erhalten Sie folgende Leistungen:
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